Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Wenn eine Person ihre Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr alleine besorgen kann (z.B. in Folge einer erworbenen Hirnschädigung ...) besteht die Möglichkeit dafür einen gesetzlichen Vertreter (einen Betreuer nach dem Betreuungsgesetz) zur Seite gestellt zu bekommen. Jeder kann schriftlich beim Gericht eine Betreuung anregen, auch ein Betroffener selbst.
Eine Betreuung nach dem Betreuungsrecht wird durch das Vormundschaftsgericht beschlossen.
Für welchen Bereich eine Betreuung notwendig ist, wird durch einen Gutachter ermittelt und dann durch das Vormundschaftsgericht festgelegt. Nur für Bereiche des Lebens in denen Hilfe notwendig ist wird auch eine Betreuung eingerichtet. Für folgende Bereiche kann z.B. eine Betreuung eingerichtet werden:
Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Geltendmachen von Ansprüchen (z.B. Rente, Grundsicherung, etc.)
- Aufenthaltsbestimmung
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
- usw.
Der Betreuer erledigt für den Betroffenen in diesen verschiedenen Bereichen die rechtlichen Angelegenheiten seines Betreuten. Ein Betreuer hat bei Entscheidungen die Wünsche und Bedürfnisse der betreuten Person zu berücksichtigen.
Auf folgenden Links können Sie nähere Informationen zu diesem Thema abrufen.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Betreuung-82.html
Eine ausführliche und informative Broschüre zum Thema Betreuung ist auch vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Internet abrufbar unter folgendem Link als PDF-datei:
In dieser Broschüre wird die Rechtsstellung des Betreuten und des Betreuers ausführlich dargestellt und es wird auf interessante Thermen wie: ...Gerichtliches Verfahren, Wohnungsauflösung, Unterbringung, Vorsorgevollmacht, etc. eingegangen.
Die Broschüre ?Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung? befasst sich ausführlich mit dem Thema Vorsorge und bietet auch Vordrucke zum Ausfüllen und Erstellen. Sie ist kostenfrei als PDF unter diesem Link abrufbar:
U. Wittenbeck
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Leistungen zur Teilhabe)
Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe für Menschen mit einer dauerhaften Behinderung, oder Menschen denen eine dauerhafte Behinderung droht. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind bis auf wenige Ausnahmen Einkommens- und Vermögensabhängig.
Leistungen der Eingliederungshilfe können z.B. folgende sein:
- Teilnahme an einem Behindertenfahrdienst
- Versorgung mit nicht medizinischen Hilfsmitteln
- Wohnen für behinderte Menschen
- Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher in Tagesstätten und Schulen
- Beschäftigungsmöglichkeiten z.B. im Rahmen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- usw.
Die Antragstellung auf Eingliederungshilfeleistungen erfolgt in Bayern bei der Sozialhilfeverwaltung der Bezirke. Der Sitz des Bezirk Mittelfranken und seiner Sozialhilfeverwaltung ist in 91522 Ansbach, Danziger Str. 5, Tel.:0981/4664-0.
Ausführliche Informationen zur Eingliederungshilfe bieten folgende Seiten im Internet:
https://community.intakt.info/t/eingliederungshilfe/7226
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Eingliederungshilfe-fuer-Behinderte-104.html
U.Wittenbeck
Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen, z.B. nach einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma vor dem Erreichen der Altersrente seinen berufliche Tätigkeit nicht mehr ausführen kann, hat evtl. die Möglichkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, oder eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrente zu beziehen.
Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit lediglich 3-6 Stunden tgl. erwerbsfähig sein kann, sollte prüfen lassen, ob eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung möglich ist. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann gewährt werden, wenn weniger als 3 Stunden täglich an Arbeitsfähigkeit besteht.
Ausführliche Informationen der Deutschen Rentenversicherung bietet zu diesem Thema die Broschüre "Erwerbsminderungsrente" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die als PDF-datei über folgenden Link geladen werden kann.
Die Broschüre bietet Informationen zu den 3 Rentenformen und zu den Hinzuverdienstgrenzen beim Rentenbezug.
Zusammengefasste Ausführungen zum Thema Erwerbsminderungsrente bietet auch die informative Seite des Betanet:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Abgestufte-Erwerbsminderungsrente-2.html
U.Wittenbeck
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2, ALG II)
Das Arbeitslosengeld 2 ist eine Sozialleistung für Menschen unter 65 Jahre die noch in der Lage sind mindestens 3 Stunden und mehr täglich erwerbsfähig zu sein, und die aufgrund ihrer finanziellen Situation (Bedürftigkeit aufgrund des vorhandenen Einkommens und Vermögens) nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
Die Beantragung von Alg 2 erfolgt bei dem für den Wohnort zuständigen Jobcenter.
Ausführliche Informationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende gibt es auf folgenden Internetseiten:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
U.Wittenbeck
Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung
Grundsicherung ist eine Leistung des Staates zur Absicherung des Lebensunterhaltes für Menschen ab 65 Jahren, und für den Personenkreis der voll erwerbsgeminderten Menschen. Grundsicherung erhält nur, wer aus eigenen finanziellen Mitteln und aus seinem Vermögen seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.
Einen Antrag auf Grundsicherung kann man beim Grundsicherungsamt seines Wohnortes oder bei seinem Landratsamt stellen. Grundsicherung kann nur auf Antrag ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden.
Ausführliche Informationen zum Bezug und den Anspruch auf Grundsicherung, sowie die Leistungsvoraussetzungen bietet Ihnen ein Merkblatt des "bvkm" unter folgendem Link:
https://bvkm.de/ratgeber/merkblatt-zur-grundsicherung/
Weitere Links:
http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/grundsicherung.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
U.Wittenbeck
Krankengeld
Krankengeld ist eine Versicherungsleistung der Krankenkasse um den Verdienstausfall im Krankenfall auszugleichen.
Ausführliche Informationen zum Bezug und den Anspruch auf Krankengeld, sowie die Leistungsvoraussetzungen bietet Ihnen die Zusammenfassung des Betanets unter folgendem Link:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-233.html
Aber auch Wikipedia bietet auf dieser Seite zum Thema Krankengeld einen informativen Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld_(Deutschland)
Zu Fragen rund um das Thema Krankengeld aber auch zu Patientenrechten berät die UPD Unabhängige Patientenberatung (regional für Mittelfranken die Außenstelle in Nürnberg - mit vorheriger Anmeldung). Link: https://www.patientenberatung.de/de/beratung/beratungsstellen/beratung-nuernberg
Informationen mit Fragen und Antworten zum Krankengeld sind auch auf der Internetseite der UPD abrufbar: https://www.patientenberatung.de/de/recht/patientenrechte-als-versicherter/krankengeld
U. Wittenbeck
Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche
Der Weg zu einer Schwerbehinderteneinstufung geht über einen Antrag bei dem für den Wohnort zuständigen Versorgungsamt. Für die Stadt und den Landkreis Ansbach ist das Versorgungsamt in Nürnberg zuständig. Das Versorgungsamt hat folgende Adresse:
Zentrum Bayern
Familie und Soziales
- Region Mittelfranken -
Bärenschanzstraße 8a, 90429 Nürnberg
Großkundenadresse: 90336 Nürnberg
Telefon: (09 11) 9 28 - 0
Telefax: (09 11) 9 28 24 00
e-Mail: poststelle.mfr(at)zbfs.bayern.de
Oft wird ein Antrag auf eine Schwerbehinderteneinstufung bereits vom Sozialdienst in der Klinik oder Rehaklinik mit Ihrem Einvernehmen gestellt. Zumeist ist eine Antragstellung auch über die Gemeinde und Stadtverwaltungen möglich, die den Antrag dann zur Bearbeitung an das Versorgungsamt weiterleiten.
Einen Antrag können Sie auch per Internet auf diesen Seiten des ZBFS Bayern stellen, oder zum Ausdrucken und selbst versenden erhalten:
https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/antrag/index.php
Die Broschüre "Wegweiser für Menschen mit Behinderung" des ZBFS informiert sie über viele Fragen die mit der Beantragung einer Schwerbehinderung, das Feststellungsverfahren, die Merkzeichen und die möglichen Nachteilsausgleiche verbunden sind. Sie ist über folgenden Link erreichbar:
Auch über den Link auf die Seiten des Beta Institutes können Sie ausführliche Informationen und Tipps zur Antragstellung und alle weiteren Informationen zum Thema "Schwerbehinderung" und die Merkzeichen im Ausweis abrufen:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Schwerbehindertenausweis-350.html
Über diesen Link können Sie die möglichen Einstufungen zum Grad der Behinderung bei erworbenen Hirnschädigungen nachlesen:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/grad-der-behinderung-bei-hirnschaeden-536.html
Eine Übersicht zum Thema Hirnschädigung und Schwerbehinderung mit entsprechenden weiterführenden Informationen über Verlinkungen bietet Ihnen die folgende Seite:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Schaedel-Hirn-Trauma---Schwerbehinderung-921.html
U. Wittenbeck